Hier möchten wir unsere Tätigkeit einmal anhand eines Beispiels darstellen:
Der Schuldner "S" schuldet dem Gläubiger "G" einen Geldbetrag in Höhe von über 60.000,00 €.
Über die Forderung des "G" besteht ein vollstreckbarer Titel. Die beim Schuldnerregister des zuständigen Amtsgerichts durchgeführte Recherchen hat ergeben, dass der Schuldner "S" die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat. Im Protokoll der Eidesstattlichen Erklärung gibt der Schuldner "S" an, über pfändbares Vermögen nicht zu verfügen und keine Einnahmen zu haben.
Durch unsere umfangreichen und tiefgründigen Recherchen konnten wir folgendes Vermögen des Schuldners "S" ermitteln:
- 4 lastenfreie Immobilien – außerhalb seines amtlich registrierten Wohnsitzes
- 3 kapitalbildende Lebensversicherungen – Rückkaufswerte zu je einem Wert von 10.000,00 €, 4.500,00 € und 7.000,00 €
- Einkünfte aus "Schwarzarbeit"
Bezüglich der Immobilien wurden zu Gunsten des Gläubigers Zwangssicherungshypotheken eingetragen. Des Weiteren wurden die Rückkaufswerte der Lebensversicherungen und die Einkünfte aus der "Schwarzarbeit" für den Gläubiger gepfändet.