Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und seit 1998 durch den Präsidenten des Landgerichtes Cottbus als Inkassounternehmen zugelassen. Unser hochmotiviertes und fachlich versiertes Team besteht u. a. aus Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten.
Wir betreuen namenhafte Unternehmen aus der Region und große bekannte Unternehmen aus ganz Deutschland. Unser derzeit größter Auftrag hat ein Volumen von 19 Mio. €.
Unsere Arbeit
Aus Erfahrung wissen wir, dass es nicht ausreichend ist, ein Gerichtsurteil zu erhalten, vielmehr muss die ausgeurteilte Forderung vom Schuldner auch erlangt werden. Unser besonderes Augenmerk gilt deshalb der Vorbereitung und Durchführung der Zwangsvollstreckung. So gehört es bespielsweise zu unseren Leistungen, tatsächliches Vermögen von Schuldnern zu ermitteln, auch wenn diese angeben, vermögenslos zu sein.
Zum Umfang unserer Recherchearbeit hat das Landgericht Cottbus in seiner Entscheidung vom 10.08.2005, Aktenzeichen: 7 T 102/05 bezüglich des Umfanges unserer Arbeiten folgendes ausgeführt:
„Entgegen der Ansicht der Vorinstanz und des Beschwerdegegners ist die Gläubigerin nicht darauf zu verweisen, dass die Ermittlungen auch von einem mit der Zwangsvollstreckung beauftragten Anwalt hätten durchgeführt werden können. Denn derartig umfangreiche Recherchearbeiten gehen weit über die von einem mit der Zwangsvollstreckung durchzuführenden Arbeiten hinaus. Diese umfassen lediglich einfache Anfragen, wie beispielsweise zur Adressenermittlung beim Einwohnermeldeamt, beim zuständigen Amtsgericht hinsichtlich der Frage, ob der Schuldner in den letzten drei Jahren bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat und gegebenenfalls auch noch die bloße Einholung von Auskünften bei Nachlassgericht über Nachlassverfahren, an denen der Schuldner beteiligt ist. Umfassende und aufwendige Ermittlungsarbeiten, wie sie im vorliegenden Fall erforderlich waren, sind davon aber nicht mehr erfasst.“
Somit wurde auch ausgeurteilt, dass unsere Leistungen: "um so mehr als notwendig zu qualifizieren" sind.
Wir können und werden auch weiterhin unseren Auftraggebern nicht versprechen, das wir jede Angelegenheit zum Erfolg führen können. Wir versprechen jedoch, jede rechtlich zulässige Möglichkeit auszuschöpfen und umfassende Recherchearbeiten durchzuführen.